AGB


Die LMS Sport GmbH (LMS) ist der exklusive Ticketpartner des SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. und handelt in dessen Auftrag.

Kontakt LMS Sport GmbH:

LMS Sport GmbH
König-Friedrich-Wilhelm-Str. 4
47119 Duisburg

Amtsgericht Duisburg, HRB 16963
USt-IdNr. DE 136 767 396


Fax: +49 203 860 501 99


Der SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. betreibt als Veranstalter das Stadion Niederrhein im Rahmen der ihm obliegenden Rechte und ist für die Durchführung der Fußballspiele des lizenzierten Spielbetriebes in der Regionalliga West verantwortlich.

Beim Erwerb der Eintrittskarte werden vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch zwischen dem Karteninhaber (im Folgenden: Kunde) und dem SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. (im Folgenden: Veranstalter) wirksam.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LMS Sport GmbH.


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1 Vorbemerkungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für die Vermittlung von Veranstaltungstickets durch die LMS Sport GmbH (im Folgenden: LMS). LMS ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungstickets. Die Veranstaltungen werden durch den Veranstalter durchgeführt. Dieser stellt auch die Veranstaltungstickets aus. LMS ist somit Vermittler des Veranstalters. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Sämtliche Ansprüche, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen (z.B. Inhalte/Programm einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage), sind direkt an den Veranstalter zu richten. Der Käufer bzw. Karteninhaber trägt auch das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters. Für die Richtigkeit der auf dem Internet-Portal von LMS (www.lms-ticket.de/rwo) genannten Daten wird keine Gewähr übernommen.

1.2. Geltungsbereich

Die AGB gelten ausschließlich für sämtliche Vertragsbeziehungen, die unter Nutzung des Internet-Portals des SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. (www.lms-ticket.de/rwo) bzw. der LMS-Ticket-Hotline 01803 - 0 1904 0 (0,09 EUR/min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/min.) zustande gekommen sind. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden erkennt LMS ausdrücklich nicht an.

1.3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des mit diesen AGB geregelten Vertrages ist der Vermittlervertrag. Das Angebot von LMS nimmt der Kunde durch einen Klick auf das Feld "Kaufen" an. Diese Willenserklärung wird durch die Übersendung einer Transaktionsnummer zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Vertragspartner gültig. Der Vertrag beinhaltet den Auftrag zur Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich des Versands.

1.4. Vertragspartner

Vertragspartner für die Erbringung der durch LMS vermittelten Veranstalterleistung ist ausschließlich der Veranstalter der gewählten Veranstaltung.

1.5. Vertragsabschluss

Der Vermittlungsvertrag kommt mit dem Zugang der Transaktionsnummer zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.

1.6. Preise und Gebühren

Die im LMS-Internet-Portal angegebenen oder über die LMS-Ticket-Hotline angebotenen Preise für die Veranstaltungstickets enthalten die Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühr sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen per Kreditkarte, per Lastschrift, per Überweisung oder per PayPal können die Preise der Tickets die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Weitere Service- und Versandgebühren werden Ihnen beim Bestellvorgang angezeigt. Der Gesamtpreis der Bestellung, inklusive aller Gebühren, ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Sollte eine Zahlung z.B. wegen Unterdeckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos rückbelastet werden, hat LMS Ansprüche auf den aus der Rückbelastung entstandenen Schaden.

1.7. Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)

LMS erbringt Dienstleistungen im Namen des Veranstalters. Das Widerrufsrecht für Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Für andere in diesem Online-Shop angebotene Waren gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß BGB § 312g Absatz 2 Ziffer 9 nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

LMS Sport GmbH, König-Friedrich-Wilhelm-Str. 4, 47119 Duisburg
Telefon 0203 860 500, Fax 0203 860 50 119

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder per Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Engelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

1.8. Datenschutzhinweise

Der Eintrittskartenkäufer bestätigt, dass die beim Eintrittskartenkauf von ihm angegebenen Daten von LMS in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang genutzt werden. LMS ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Datenschutz".

1.9. Haftung

LMS haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. LMS haftet nicht für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit.

1.10. Schlussbestimmungen

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Duisburg, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1.11 Rechtlicher Hinweis/Streitschlichtung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung.
Diese ist unter folgendem externen Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/


2. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

Beim Erwerb von Eintrittskarten gelten folgende Sonderbedingungen, die der Besteller mit Bestellung als verbindlich anerkennt:

2.1. Keine Anwendung des Fernabsatzgesetzes

Das Fernabsatzgesetz findet auf die mit uns geschlossenen Verträge keine Anwendung (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsG). Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

2.2. Stadionordnung

Es gilt die Stadionordnung des Stadions Niederrhein der Stadt Oberhausen.

2.3. Frist zum Kartenversand

Karten werden nur versandt, wenn zwischen Eingang der Bestellung und Spielbeginn mindestens noch 5 Werktage liegen.

2.4. Rechte aus der Eintrittskarte

Die Eintrittskarte verfällt grundsätzlich mit Besuch des Stadions oder aber spätestens nach Durchführung der auf der Karte aufgedruckten Veranstaltung.
Ein Recht auf Wandlung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages bei Nichtwahrnehmung des Rechts auf Eintritt besteht für den Besteller grundsätzlich nicht.

2.5. Zugang zur Veranstaltung

Der Zugang zu der Veranstaltung wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder sonstiger vom SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. oder anderen hierzu Befugten ausgestellter Berechtigungsausweise gewährt.
Bei Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarte bzw. des Berechtigungsausweises oder einer Dauerkarte stellt der SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. keine Ersatzkarte aus.

2.6. Folgen des Missbrauchs

Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarte bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlung den Einzug der Karte bzw. des Ausweises sowie die anderen unter 2.12. dieser Sonderbedingungen genannten Sanktionen nach sich ziehen.
Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung und Verwendung anzusehen.

2.7. Ausschlussgründe (Personen)

Erkennbar alkoholisierte und erkennbar unter sonstigen Drogen stehende Personen sind von der Veranstaltung ohne Erstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.
Ebenso sind Personen von der Veranstaltung ohne Erstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen, denen gegenüber durch den SC Rot-Weiß Oberhausen e.V., den DFB, die DFL, einen Verein des DFB, die UEFA, die FIFA, Entscheidungen der Justiz oder der Stadionverwaltung für das Stadion Niederrhein ein noch wirksames Hausverbot ausgesprochen oder ein sonstiges Betretungsverbot für das Leimbachstadion verhängt worden ist.

2.8. Verbote

Weiterhin ist es aus Sicherheitszwecken verboten,

• Alkoholische Getränke,
• Fahnenstangen über 1,50 m Länge und/oder mehr als 3 cm Umfang,
• pyrotechnische Artikel aller Art, insbesondere Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchbomben oder Raketen,
• Gassprühdosen sowie ätzende und färbende Substanzen sowie Gasdruckfanfaren,
• Flaschen, Waffen Getränkedosen und Klappstühle,
• Tiere

auf das Stadiongelände zu bringen und zu benutzen bzw. abzufeuern.

2.9. Rechte des Veranstalters

Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoß verwendbaren Gegenständen auf dem Stadiongelände zu untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.
Der Veranstalter hat das ausdrückliche Recht, den/die Zuschauer zu videografieren, das gewonnene Bildmaterial zu Beweiszwecken zu speichern, zu verarbeiten und den Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu überlassen.

2.10. Sicherheitsbestimmungen

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Eintritt zu der Veranstaltung durch Ordner des Veranstalters auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen durch Abtasten der Oberbekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors untersuchen zu lassen. Auf Aufforderung ist den Ordnern Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten.
Die vorgenannten Untersuchungen sind auch im Stadionbereich zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.

2.11. Verhalten in der Stadion

Im Stadion ist es verboten, bei Platzkarten einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen, sich in den Zu- und Aufgängen (Fluchtwegen) zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten, auf den Bänken, Sitzen oder im Tribünenbereich zu stehen, den Innenraum und die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten.

Weiterhin ist es im Stadion verboten:

• Gegenstände in den Innenraum oder in den Zuschauerraum zu werfen,
• außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadiongelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände wie Konfetti, Papierschnipsel in größeren Mengen sowie Papierrollen mitzubringen,
• Film-, Video-, Bild- und Tonbandaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und/oder zu verwerten - die Mitnahme von Fotokameras/-apparaten, Videokameras, sonstigen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten etc. zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt und bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters,
• ohne Erlaubnis der Stadt Oberhausen oder des Veranstalters Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.

Wenn es die Sicherheitslage erfordert, ist jeder Besucher verpflichtet, auf Weisung der Polizei oder des Ordnungsdienstes andere als auf der Eintrittskarte vermerkte Plätze, auch in anderen Blöcken, einzunehmen.
Jeder Besucher ist verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder andere Zugangsberechtigung jederzeit bis zum Verlassen des Stadionbereiches vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
Beim Verlassen des Stadions verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

2.12. Sanktionen

Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen kann ohne Erstattung des Eintrittspreises

• dem Besucher der Zutritt zum Stadion verweigert werden,
• der Besucher aus dem Stadion verwiesen werden,
• ein Hausverbot erteilt werden.

Das Recht zur Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche durch den SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. wird hierdurch nicht ausgeschlossen und bleibt vorbehalten.

2.13. Veranstaltungsort

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung in einem anderen Stadion abzuhalten, soweit die Nutzung des Stadions Niederrhein der Stadt Oberhausen aus Gründen der Sicherheit oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist. Der Besucher hat Anspruch auf einen Platz, welcher dem für das Stadion Niederrhein gekauften gleichwertig ist.
Der Besucher hat das Recht, binnen zwei Tagen nach Bekanntgabe der Platzverlegung in der Tagespresse seine Karte gegen Erstattung des Kartenpreises zurückzugeben.

2.14. Spielausfall und Spielabbruch

Bei Spielverlegung oder Spielausfall besteht kein Anrecht auf Ersatz. Die Eintrittskarte berechtigt zum Besuch des angegebenen Spiels, es besteht jedoch grundsätzlich kein Anrecht auf ausgeschriebene Termine, für den Fall, dass diese verschoben werden.
Im Falle einer Spielverlegung auf einen anderen Termin behält die Karte ihre Gültigkeit. Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht.
Auch im Falle eines Spielabbruchs besteht kein Rückgaberecht.

2.15. Haftung

Für Personen und Sachschäden haftet der SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. wie folgt:

• Der SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen; der SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. haftet auch für alle schuldhaft verletzten wesentlichen Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung seitens des SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt für die eigenen Mitarbeiter des SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. sowie für die vom SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. beauftragten Erfüllungsgehilfen.
• In allen Fällen ist die Haftung seitens des SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. auf die Ersatzleistung der Versicherung des SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. beschränkt. Soweit die Versicherung keinen Ersatz leistet, tritt der SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. selbst ein. Soweit der Schaden, ohne dass Deckungsschutz im Rahmen der Versicherung besteht, erheblich ist, haftet der SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen.
• Im Übrigen ist die Haftung des SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. ausgeschlossen.

Sollten einzelne Klauseln oder Klauselteile unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Stand: 10.01.2016

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